Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat, und was davon bei deinem Kind ankommt

22.08.2026 · Kategorie: Grundlagen & Steuern

⏱ Kurz gesagt: Der Staat will Kindern ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 € in ein eigenes Vorsorgedepot legen. Einen Satz vorweg, den fast alle Berichte weglassen: Das Programm startet nach Geburtsjahrgängen, zunächst nur mit dem Jahrgang 2020. Ist dein Kind älter, bekommt es nach heutigem Stand nichts. Für die geförderten Jahrgänge sind es über zwölf Jahre 1.440 € Einzahlung, aus denen bis zum Rentenalter nach einer Modellrechnung vielleicht 13.000 € heutiger Kaufkraft werden. Nett, aber keine Rente. Der Punkt, den du als Elternteil kennen musst, steht im Kleingedruckten: An dieses Geld kommt dein Kind erst mit 65. Wer selbst etwas dazulegen will, sollte deshalb sehr genau überlegen, in welches Depot er einzahlt.

Ich habe zwei kleine Kinder, und in unserer Familie läuft für beide seit Jahren ein eigenes Depot. Umso genauer schaue ich hin, wenn der Staat ankündigt, künftig selbst für jedes Kind Geld an die Börse zu bringen. Die Frühstart-Rente ist der erste Gesetzentwurf seit Langem, der die Generation meiner Kinder direkt betrifft, und die Reaktionen darauf fallen bemerkenswert eindeutig aus: Entweder wird sie als historischer Einstieg in die Aktienkultur gefeiert oder als Almosen abgetan. Beides ist zu einfach. Ich habe den Entwurf gelesen und rechne dir hier nach, was tatsächlich drinsteht, was daraus realistisch wird und an welcher Stelle Eltern gerade einen Fehler machen könnten.

Was im Entwurf steht

Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Bund 10 € pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Vorsorgedepot ein. Der frühere Referentenentwurf knüpfte das zusätzlich an den Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Weder die Mitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss noch die der Rentenversicherung erwähnen diese Bedingung noch; ob sie im Gesetzestext geblieben ist, kann ich derzeit nicht belegen und lasse es deshalb offen. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt, du musst also nichts eigenes beisteuern, damit es fließt. Angelegt wird es privatwirtschaftlich, und zwar in einer einzigen zugelassenen Produktform: dem sogenannten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, dessen Effektivkosten auf 1 % gedeckelt sind. Für Kinder, deren Eltern gar keinen Vertrag abschließen, sammelt der Regierungsentwurf das Geld zunächst kollektiv über die Bundesbank ein und legt es ausschließlich in Aktien und Aktienfonds an; abgerufen werden kann dieser Topf später bis zum 25. Lebensjahr.

Für welches Kind gilt das überhaupt?

Hier liegt der Punkt, an dem sich Anspruchslogik und Wirklichkeit auseinanderdividieren, und er entscheidet für die meisten Familien alles. Der Entwurf beschreibt die Förderung für die Zeit vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Der Start läuft aber nach Geburtsjahrgängen, und zwar zunächst nur mit dem Jahrgang 2020, also den Kindern, die im Einführungsjahr sechs werden. Ab dem Folgejahr kommt jeweils der neue Sechsjährigen-Jahrgang dazu.

Für alle Kinder, die heute schon älter sind, heißt das nach derzeitigem Stand: Ein Vertrag lässt sich abschließen, staatliches Geld fließt aber nicht. Die Formulierung im Entwurf lautet, dass frühere Geburtsjahrgänge unter 18 einen Vertrag schließen können, allerdings ohne staatliche Zuwendungen. Wenn du also ein zehnjähriges Kind hast und gerade gelesen hast, es bekomme ab dem Start zwölf Jahre lang je 10 €, dann stimmt das nicht. Es bekommt null.

Ob sich das noch ändert, ist offen und gehört ehrlicherweise als offen gekennzeichnet. Mehrere Berichte schreiben, ältere Jahrgänge sollten ab einem späteren Zeitpunkt nachträglich einbezogen werden. In den Unterlagen des Ministeriums steht das bislang nicht. Ich führe es hier als Gerücht mit Substanz und nicht als Tatsache, und ich würde darauf keine Entscheidung stützen. Alle Rechnungen weiter unten in diesem Beitrag gelten deshalb für ein Kind aus einem geförderten Jahrgang.

Zwei Zahlen daneben solltest du dir merken. Erstens: Private Einzahlungen in dieses Depot sind erlaubt, aber auf 6.840 € im Jahr begrenzt. Zweitens, und das ist die eigentliche Nachricht: Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Es handelt sich ausdrücklich um Altersvorsorge, nicht um ein Startkapital fürs Erwachsenenleben.

Wo das Gesetz gerade steht

Wichtig für die Einordnung: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Damit ist die Sache aus dem Ministerium heraus, aber noch nicht im Gesetzblatt. Jetzt gehen Bundestag und Bundesrat daran, und erfahrungsgemäß verändert sich in diesen Runden noch einiges. Das Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein, damit die Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Weil die Vorstufen noch nachhallen, kursieren weiterhin widersprüchliche Angaben, etwa zum Startzeitpunkt oder zu einem angeblichen Startkapital von 1.500 € pro Kind. Im Regierungsentwurf steht davon nichts. Wenn du in den nächsten Monaten Zahlen zur Frühstart-Rente liest, lohnt der Blick auf die Quelle: Vieles, was als Fakt daherkommt, ist eine Forderung aus einer Stellungnahme oder schlicht abgeschrieben. Der Bund rechnet übrigens für 2027 mit 198 Mio € Förderkosten, die bis 2030 auf 411 Mio € im Jahr steigen sollen.

Was aus 10 € im Monat werden kann

Rechnen wir es ehrlich durch. Zwölf Jahre lang 10 € ergeben 1.440 €, die der Staat tatsächlich einzahlt. Unterstellt man für die Ansparzeit eine Rendite von 6 % im Jahr, liegen zum 18. Geburtstag rund 2.100 € im Depot. Bleibt das Geld anschließend 47 Jahre unangetastet liegen, was das Gesetz ja erzwingt, wären daraus bei denselben 6 % etwa 32.500 € geworden. Bei 5 % wären es rund 19.500 €, bei 7 % rund 54.000 €. Diese Spannweite ist keine Ungenauigkeit meiner Rechnung, sie ist die ehrliche Aussage: Über sechs Jahrzehnte entscheidet die angenommene Rendite fast alles, und niemand kennt sie.

Jetzt der Teil, den Jubelmeldungen gern weglassen. Bei 2 % Inflation entsprechen die 32.500 € in 47 Jahren ungefähr 12.800 € heutiger Kaufkraft. Das ist ein schöner Betrag, den ich keinem Kind ausreden will. Eine Altersvorsorge ist es nicht, und das Rentenproblem löst es erst recht nicht. Wer die Frühstart-Rente als Antwort auf die Rentenlücke verkauft, rechnet entweder nicht nach oder hofft, dass du es nicht tust.

Hinweis: reine Modellrechnung, brutto, ohne Kosten und Steuern, mit konstanten Renditen. Die Wirklichkeit verläuft nie so glatt.

Der Haken, den Eltern kennen müssen

Der eigentliche Wert des Vorhabens liegt woanders, nämlich in den zugelassenen 6.840 € Eigenbeitrag pro Jahr. Und genau hier wird es für Familien heikel. Geld, das du oder die Großeltern in dieses Depot einzahlen, ist bis zum 65. Geburtstag deines Kindes gebunden. Nicht bis 18, nicht bis zum Studium, nicht für die erste Wohnung oder den Führerschein. Sechzig Jahre.

Unsere Kinderdepots verfolgen bewusst das Gegenteil: Sie laufen auf die Namen der Kinder und gehören ihnen mit 18 vollständig, mit allen Chancen und allen Risiken, die das mit sich bringt. Über dieses Risiko kann man streiten, und wir tun das zu Hause regelmäßig. Nur ist es eine Familienentscheidung, keine Nebenwirkung eines Formulars. Wenn also demnächst jemand vorschlägt, die monatliche Sparrate fürs Kind doch einfach ins geförderte Depot umzuleiten, dann ist die Frage nicht, welches Produkt die niedrigeren Kosten hat. Die Frage ist, wann dein Kind über sein Geld verfügen können soll. Beide Antworten sind vertretbar, aber sie führen zu völlig unterschiedlichen Depots.

Was die Kritiker sagen

Der Entwurf hat in der Verbändeanhörung ordentlich Gegenwind bekommen, und drei Einwände finde ich sachlich stark genug, sie dir weiterzugeben. Die Vermittlerverbände kritisieren, dass beim Standarddepot die Beratung entfällt; wer Finanzberatung ohnehin skeptisch sieht, hört darin ein Eigeninteresse, aber der Kern stimmt: Ein Produkt ohne Erklärung erreicht genau die Familien am schlechtesten, die es am nötigsten hätten. Die Versicherungswirtschaft fordert, Einzahlungen von Eltern und Großeltern von der steuerlichen Anzeigepflicht auszunehmen, sonst wird aus dem gut gemeinten Geldgeschenk der Oma ein Fall fürs Finanzamt. Und der Sozialverband SoVD hält dem Vorhaben entgegen, es verschärfe die Ungleichheit im Alter, weil vom Aufstockungsrahmen nur Familien profitieren, die ihn füllen können.

Der letzte Punkt trifft einen wunden Nerv, denn die staatlichen 10 € sind für alle gleich, die 6.840 € sind es nicht. Dazu kommt die Bedingung des Schul- oder Ausbildungsbesuchs, die ausgerechnet Kinder in schwierigen Lebenslagen ausschließen kann. Fairerweise gilt aber auch das Gegenteil: Ein Kind, dessen Eltern sich nie mit Geldanlage beschäftigt haben, besitzt mit diesem Gesetz trotzdem ein Wertpapierdepot. Bisher hing das ausschließlich am Elternhaus.

Was ich davon halte

Jetzt der Meinungsteil, und ich kennzeichne ihn ausdrücklich als solchen. Als Rentenpolitik ist die Frühstart-Rente zu klein, um etwas zu bewegen. Als Bildungsprogramm halte ich sie für einen der klügeren Vorschläge der letzten Jahre. Denn was hier verteilt wird, sind nicht in erster Linie 10 €, sondern eine Kontoeröffnung. Ein Depot, das existiert, wird irgendwann angeschaut. Ein Zwölfjähriger, der sieht, dass sein Guthaben schwankt und trotzdem über Jahre wächst, hat mit 25 eine Erfahrung mehr als seine Eltern. Genau darum geht es auf dieser Seite, seit es sie gibt: Geld verstehen, bevor man es braucht.

Der Zwang, das Geld bis 65 liegen zu lassen, ist übrigens ökonomisch die Stärke des Vorschlags und pädagogisch seine Schwäche. Niemand lernt Investieren an einem Depot, das er sechs Jahrzehnte nicht anfassen darf. Der Lerneffekt entsteht dort, wo ein junger Mensch selbst entscheiden muss, ob er verkauft oder durchhält.

Was du jetzt tun kannst

Wenig, ehrlich gesagt, und das ist keine schlechte Nachricht. Beantragen musst du nach dem Entwurf nichts, der Anspruch entsteht automatisch. Sinnvoll ist deshalb genau ein Schritt: abwarten, bis das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist, und dann in Ruhe die Konditionen der zugelassenen Depots vergleichen, statt jetzt auf Zuruf irgendwo zu unterschreiben. Erfahrungsgemäß sind die ersten Angebote nach so einem Gesetz nicht die besten, dafür die am lautesten beworbenen.

Wichtiger ist das, was ohnehin in deiner Hand liegt. Diese 10 € vom Staat ersetzen keinen eigenen Sparplan, sie sind ungefähr ein Zehntel dessen, was viele Familien für ihre Kinder schon heute zurücklegen. Wenn du also über die Frühstart-Rente nachdenkst, ist die bessere Frage, ob für dein Kind überhaupt etwas läuft. Wie klein man dabei anfangen darf, habe ich in Vermögensaufbau mit 50 € im Monat vorgerechnet, und die Regeln, nach denen wir auswählen, stehen offen in unserem Regelwerk. Warum in ein Kinderdepot bestimmte Titel gehören und andere ausdrücklich nicht, zeigt der Beitrag über BDCs.

Und wie unsere beiden Kinderdepots konkret aussehen, mit welchen Titeln, welchen Raten und welchen Fehlern der ersten Jahre, das nehme ich mir im September im Premium-Beitrag „Das Kinderdepot" vor. Dort steht auch, wie wir es steuerlich sauber halten, und warum bei uns trotzdem kein Cent in ein Produkt fließt, an das die Kinder erst als Rentner herankommen.

Hinweis: Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Regierungsentwurf, vom Bundeskabinett beschlossen am 12. August 2026; Angaben geprüft gegen die Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom selben Tag und die Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 13. August 2026. Alle genannten Beträge, Fristen und Bedingungen können sich im weiteren Verfahren noch ändern; maßgeblich ist am Ende allein das verkündete Gesetz. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, sondern eine persönliche Einordnung; der als Meinung gekennzeichnete Abschnitt gibt ausschließlich meine Sicht wieder. Die Modellrechnung arbeitet mit vereinfachenden Annahmen und ist keine Prognose. Details: Disclaimer & Risikohinweis.

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