Der Freistellungsauftrag: 263,75 €, die du sonst jedes Jahr verschenkst

19.09.2026 · Kategorie: Grundlagen & Steuern

⏱ Kurz gesagt: Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank von jedem Euro Zinsen und Dividenden Steuer ab, auch innerhalb deines Freibetrags. Bei voll ausgeschöpften 1.000 € sind das 263,75 € im Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren 527,50 €. Das Formular dauert zwei Minuten, wirkt rückwirkend zum 1. Januar, und die Bank erstattet bereits abgezogene Steuer von selbst.

Das hier ist der unspektakulärste Beitrag dieses Monats und vermutlich der mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ertrag. Er dauert im Vollzug zwei Minuten und bringt jedes Jahr wieder Geld. Ich schreibe ihn auch deshalb, weil ich selbst gerade festgestellt habe, dass bei mir einer fehlt.

Was das Formular eigentlich tut

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 % Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, zusammen 26,375 %. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt etwas mehr. Deine Bank behält das automatisch ein und führt es ab, du bekommst nur den Rest gutgeschrieben.

Gleichzeitig steht jedem ein Sparerpauschbetrag zu: 1.000 € im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Bis zu dieser Grenze sollen Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Die Bank weiß davon aber nichts, solange du es ihr nicht sagst. Genau das ist der Freistellungsauftrag: eine Mitteilung an dein Institut, bis zu welchem Betrag es die Steuer nicht einbehalten soll.

Ohne ihn zahlst du also Steuer auf etwas, das steuerfrei wäre. Bei ausgeschöpftem Freibetrag sind das 263,75 € im Jahr, bei Paaren 527,50 €.

Ab wann sich das überhaupt lohnt

Man liest oft, der Freistellungsauftrag sei etwas für Vermögende. Das Gegenteil stimmt, denn der Freibetrag ist schneller gefüllt, als viele denken.

AusschüttungsrenditeDepotwert, der 1.000 € Erträge bringt
2 %50.000 €
3,5 %rund 28.600 €
5 %20.000 €

Wichtiger ist aber etwas anderes: Der Auftrag lohnt sich ab dem ersten Euro. Auch wer nur 40 € Dividenden im Jahr bekommt, spart rund 10 € Steuer, und der Aufwand ist derselbe wie bei 1.000 €. Es gibt keinen Grund zu warten, bis das Depot eine bestimmte Größe hat.

Der Punkt, den fast niemand kennt

Jetzt die Nachricht, die den meisten Lesern etwas bringt, die den Auftrag bisher vergessen haben. Ein Freistellungsauftrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres, auch wenn du ihn erst im November stellst. Bereits einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet die Bank dann von selbst; du musst dafür nichts beantragen und nichts nachweisen.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Für vergangene Jahre geht das nicht mehr, dafür brauchst du die Steuererklärung. Und praktisch solltest du nicht bis zum 31. Dezember warten: Viele Banken sperren zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar die Bearbeitung, weil sie den Jahresabschluss fahren. Anfang Dezember ist die letzte verlässliche Gelegenheit.

Der Fehler, der bei mehreren Banken passiert

Wer Konten bei mehreren Instituten hat, darf den Freibetrag aufteilen, aber die Summe aller Aufträge darf 1.000 € nicht überschreiten. Der klassische Fehler ist, bei jeder Bank vorsichtshalber den vollen Betrag einzutragen. Das fällt auf, weil alle Institute die freigestellten Beträge samt Steuer-Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Praktisch heißt das: Überlege, wo deine Erträge tatsächlich anfallen, und verteile entsprechend. Wenn das Depot bei einem Broker liegt und das Tagesgeld bei einer Bank, gehört der größere Teil dorthin, wo mehr ankommt. Ändern kannst du die Aufteilung jederzeit, auch mitten im Jahr.

Ohne deine Steuer-Identifikationsnummer ist ein Freistellungsauftrag übrigens unwirksam. Sie steht auf jedem Steuerbescheid und in deinen Unterlagen vom Finanzamt.

Wenn Verluste im Spiel sind

Ein Detail, das selten erklärt wird und gerade nach einem Depot-Umbau wichtig ist. Hat deine Bank für dich einen Verlustverrechnungstopf angelegt, etwa weil du mit Verlust verkauft hast, dann werden neue Erträge zuerst gegen diese Verluste gerechnet. Erst wenn der Topf leer ist, greift der Sparerpauschbetrag.

Das kann dazu führen, dass ein Jahr lang gar keine Steuer anfällt und der Freistellungsauftrag scheinbar wirkungslos bleibt. Er ist es nicht, er kommt nur später zum Zug. Stellen solltest du ihn trotzdem sofort, denn sonst greift er in dem Moment nicht, in dem der Topf aufgebraucht ist.

Für Kinder gilt etwas anderes

Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag, und weil sie meist kein weiteres Einkommen haben, steht ihnen zusätzlich der Grundfreibetrag zu. Wer für sein Kind ein Depot führt, stellt dort ebenfalls einen Freistellungsauftrag. Reicht der nicht, gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt, mit der die Bank gar keine Steuer einbehält.

Ein Hinweis dazu, der über Geld hinausgeht: Ein Depot auf den Namen des Kindes gehört rechtlich dem Kind, mit allem, was daraus folgt. Das ist keine Steuerfrage, sondern eine Entscheidung darüber, wann dein Kind über sein Geld verfügen soll. Bei uns laufen die Depots aus genau diesem Grund auf die Namen der Kinder.

Und wenn es zu spät ist?

Für abgelaufene Jahre holst du dir die Steuer über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurück. Du brauchst dafür die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank, die du dort anfordern oder herunterladen kannst. Das dauert länger als zwei Minuten, funktioniert aber, und für mehrere Jahre lohnt sich der Nachmittag.

Zum Mitnehmen

Der Freistellungsauftrag ist keine Steuergestaltung, sondern das Abholen eines Freibetrags, der dir ohnehin zusteht. Er kostet zwei Minuten, wirkt rückwirkend aufs ganze Jahr und bringt bis zu 263,75 €, bei Paaren 527,50 €. Falls du bis Anfang Dezember nur eine einzige Sache aus diesem Blog umsetzt, dann diese. Was aus den gesparten Beträgen über die Jahre wird, rechnet dir der Einkommens-Planer aus, und warum wir Erträge überhaupt so genau verfolgen, steht im Premium-Beitrag Das Vermögensaufbau-Depot im Detail.

Quellen:

  • Sparerpauschbetrag 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare, Stand 2026
  • Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Rückwirkende Geltung des Freistellungsauftrags zum 1. Januar des laufenden Kalenderjahres und automatische Erstattung bereits einbehaltener Steuer durch das Institut
  • Meldepflicht der Institute über freigestellte Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern; Erfordernis der Steuer-Identifikationsnummer

Hinweis: Keine Steuer- oder Anlageberatung, sondern allgemeine Orientierung zu einem Standardformular. Beträge und Sätze gelten für 2026 und können sich ändern; Kirchensteuer ist in den genannten 26,375 % nicht enthalten und erhöht den Abzug. Ob und in welcher Höhe dir ein Freibetrag zusteht, wie Verlustverrechnungstöpfe in deinem Fall wirken und ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab; frage im Zweifel deine Bank oder einen Steuerberater. Die Beispielrechnungen sind Modelle mit gerundeten Annahmen. Details: Disclaimer & Risikohinweis.

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