Das erste Gehalt: 724 € stehen im Vertrag, 571 € kommen an

29.08.2026 · Kategorie: Grundlagen & Steuern

⏱ Kurz gesagt: Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, bekommt mindestens 724 € brutto im ersten Jahr. Auf dem Konto landen davon rund 571 €, weil ab dem ersten Tag Sozialabgaben fällig werden. Lohnsteuer fällt keine an. Drei Dinge lohnen sich in den ersten Wochen: die vermögenswirksamen Leistungen abholen, den Freistellungsauftrag stellen und keinen einzigen Ratenvertrag unterschreiben.

Am 1. September fangen wieder Hunderttausende eine Ausbildung an. Dieser Beitrag ist für sie geschrieben und für ihre Eltern, die ihn weiterschicken können. Es geht nicht um Anlagestrategien, sondern um die vier Wochen zwischen dem ersten Arbeitstag und der ersten Abrechnung, in denen erstaunlich viele Weichen gestellt werden.

Warum vom Brutto so wenig übrig bleibt

Die gesetzliche Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt bei 724 € im ersten Jahr. Im zweiten Jahr kommen 18 % dazu, also rund 854 €, im dritten 35 %, also rund 977 €, und im vierten 40 %, also rund 1.014 €. Viele Tarifverträge zahlen mehr, aber darunter darf niemand bleiben.

Von den 724 € gehen rund 21 % für die Sozialversicherung ab: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Übrig bleiben etwa 571 €. Der genaue Betrag hängt von der Krankenkasse ab, weil deren Zusatzbeitrag unterschiedlich hoch ausfällt.

Lohnsteuer zahlst du dagegen keine. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr, und zwölf Monate mit 724 € ergeben 8.688 €. Du bleibst also deutlich darunter. Eine Ausnahme gibt es am unteren Rand: Wer weniger als 325 € im Monat bekommt, zahlt gar keine Sozialabgaben, weil der Betrieb sie dann allein trägt.

Der Irrtum, der viele Familien überrascht

Solange du zur Schule gegangen bist, warst du beitragsfrei über deine Eltern krankenversichert. Mit dem ersten Ausbildungstag endet das. Auszubildende sind von Tag eins an in allen Zweigen der Sozialversicherung eigenständig versicherungspflichtig, unabhängig davon, wie hoch die Vergütung ist.

Das ist kein Fehler und kein Nachteil, es ist schlicht der Wechsel vom Kind zum Beitragszahler. Praktisch heißt es aber: Du wählst jetzt selbst eine Krankenkasse, und du solltest das aktiv tun, statt es geschehen zu lassen. Die Kassen unterscheiden sich im Zusatzbeitrag, und dieser Unterschied landet direkt auf deinem Konto.

Das Geld, das jedes Jahr verfällt

Jetzt der Teil, den ich für den wichtigsten halte, weil er echtes Geld verschenkt. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen vermögenswirksame Leistungen vor, meist zwischen 6 und 40 € im Monat. Das ist Geld, das dein Betrieb zusätzlich zahlt, aber nur, wenn du einen entsprechenden Vertrag vorlegst. Legst du keinen vor, bekommst du es nicht. Es wird nicht nachgezahlt und es wird dir in der Regel auch nicht hinterhergetragen.

Dazu kommt eine staatliche Zulage, die Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt 20 % auf bis zu 400 € im Jahr, wenn das Geld in einen Fondssparplan fließt, also höchstens 80 €, und 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen, also höchstens 42,30 €. Beides zusammen sind gut 122 € im Jahr. Viele Ratgeber runden das auf 123 € auf; nachgerechnet sind es 122,30 €. Auszubildende sind ausdrücklich anspruchsberechtigt, und mit einem Azubi-Einkommen liegst du weit unter der Einkommensgrenze von 40.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Ein Haken bleibt: Die Zulage bekommst du nicht automatisch, sondern über die Steuererklärung. Für einen Azubi ohne Lohnsteuer klingt eine Steuererklärung nach unnötigem Aufwand. Für 80 € im Jahr ist es der bestbezahlte Abend deines Jahres.

Drei Verträge, die es in den ersten Monaten zu vermeiden gilt

Mit dem ersten eigenen Einkommen ändert sich, wie Anbieter dich sehen. Plötzlich bist du kreditwürdig, und das merken die anderen schneller als du.

Der Handyvertrag mit dem teuren Gerät ist der Klassiker. Er ist ein Ratenkredit im Tarnanzug: Das Gerät wird über 24 Monate abbezahlt, und weil die Rate im Tarif steckt, rechnet kaum jemand nach, was das Telefon am Ende gekostet hat. Der zweite ist der Ratenkauf, ob für Möbel, Konsole oder Auto. Er kostet nicht nur Zinsen, sondern taucht auch in deiner Schufa auf, und die schaust du dir zum ersten Mal an, wenn du eine Wohnung mietest. Der dritte sind Versicherungen, die dir jemand am Ausbildungsplatz oder über Bekannte verkauft, gern verbunden mit einer Altersvorsorge, die dich zwanzig Jahre bindet.

Wirklich nötig ist in dieser Lebensphase eine private Haftpflichtversicherung. Die gute Nachricht: Während der ersten Berufsausbildung bist du meist noch über die Police deiner Eltern mitversichert. Schau dort nach, bevor du eine eigene abschließt, das steht in den Bedingungen unter „mitversicherte Personen". Alles Weitere kann warten, bis du weißt, wie dein Berufsleben aussieht.

Der erste Sparplan darf winzig sein

Von 571 € lässt sich kein Vermögen aufbauen, und das behauptet hier auch niemand. Trotzdem lohnt es sich, jetzt anzufangen, weil du in dieser Phase etwas lernst, das später nicht mehr so billig zu haben ist: wie es sich anfühlt, wenn ein Depot schwankt.

Sparpläne gibt es bei vielen Brokern ab 1 € im Monat. Ob du mit 25 € anfängst oder mit 50, ist für dein späteres Vermögen fast egal; dass du überhaupt anfängst, ist es nicht. Wie klein man starten darf und was daraus über die Jahre wird, habe ich in Vermögensaufbau mit 50 € im Monat vorgerechnet. Und weil auf Zinsen und Dividenden Steuern anfallen, sobald es mehr wird: Stell bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag. Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleibt damit alles steuerfrei, und der Auftrag kostet nichts außer zwei Minuten.

Für die Eltern, die bis hierher gelesen haben

Der wirksamste Beitrag in diesen Wochen ist nicht Geld, sondern eine Frage zur richtigen Zeit. „Habt ihr im Betrieb vermögenswirksame Leistungen?" ist mehr wert als ein Zuschuss, weil die Antwort jedes Jahr wieder zählt. Und wenn dein Kind stolz mit einem Vertrag nach Hause kommt, hilft die Bitte, ihn eine Nacht liegen zu lassen, mehr als jedes Verbot. Kindergeld gibt es übrigens während der ersten Ausbildung weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag, und die Ausbildungsvergütung ändert daran nichts.

Zum Mitnehmen

724 € brutto, rund 571 € netto, keine Lohnsteuer, aber Sozialabgaben ab dem ersten Tag und eine eigene Krankenkasse. Hol dir die vermögenswirksamen Leistungen, stell den Freistellungsauftrag, und unterschreibe in den ersten Monaten nichts, was länger läuft als deine Probezeit. Wenn du sehen willst, was aus kleinen Raten über zwanzig oder dreißig Jahre wird, rechnet der Einkommens-Planer es dir mit deinen eigenen Zahlen durch. Und wie ein fertiges Depot nach diesen Regeln aussieht, mit allen Positionen und der Begründung dahinter, steht im Premium-Beitrag Das Vermögensaufbau-Depot im Detail.

Quellen:

  • Bundesinstitut für Berufsbildung und Bekanntmachung zur Fortschreibung der Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz für 2026 (724 € im ersten Jahr; Aufschläge von 18, 35 und 40 %)
  • Regelungen zur Sozialversicherungspflicht Auszubildender und zur Geringverdienergrenze von 325 €, Informationen gesetzlicher Krankenkassen
  • § 10 SGB V zur Familienversicherung und deren Ende mit Ausbildungsbeginn
  • Grundfreibetrag 2026 in Höhe von 12.348 €
  • Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage: Fördersätze 20 und 9 % auf höchstens 400 bzw. 470 € Einzahlung, Einkommensgrenze 40.000 € zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende

Hinweis: Keine Steuer-, Sozialversicherungs- oder Anlageberatung, sondern eine allgemeine Orientierung. Die Nettoangabe ist eine Überschlagsrechnung: Der tatsächliche Abzug hängt von der Krankenkasse, dem Zusatzbeitrag, dem Bundesland und den persönlichen Verhältnissen ab. Ob die Familienversicherung in deinem Fall endet, ob deine Haftpflicht dich noch mitversichert und ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen, steht in deinem Ausbildungsvertrag, deinem Tarifvertrag und deinen Versicherungsbedingungen; frag im Zweifel deine Krankenkasse, deinen Betrieb oder einen Steuerberater. Alle Beträge gelten für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2026 und ändern sich jährlich. Details: Disclaimer & Risikohinweis.

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